Es sind noch Termine frei an denen der Riesenkicker ausgeliehen werden kann!!!

Also für Stadt- oder Vereinsfeten ein echtes Highlight...

Anmeldungen bitte beim KJR Segeberg e. V.

Seit 3 Jahren besitzt der Kreisjugendring Segeberg zusammen mit dem Jugendferienwerk einen Riesenkicker, der auch ausgeliehen werden kann.

Wenn ihr also für die Planung eures nächsten Frühjahrs- oder Sommerfestes dieses Gerät leihen wollt, meldet euch rechtzeitig an und lasst euch vormerken.

Eine Grundfläche von 20 mal 10 Metern sollte vorhanden sein (Vorsicht! Nicht auf Schotter oder anderem spitzen oder schneidenden Untergrund!)

Mitgliedverbände des Kreisjugendringes Segeberg zahlen die Hälfte der Leihgebühr, Transport und Aufbau kann angeleitet werden oder gegen eine zusätzliche Gebühr übernommen werden.

Verleihbedingungen für den Riesenkicker

Verleihgegenstand: 1 Riesenkicker inklusive der benötigten Seile, Gurte, Karabiner, 4 Spanngurten, Tasche, Gebläse und 2 Softbällen.
Für alle eingehenden Aufträge gelten ausschließlich diese Bedingungen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.Der Riesenkicker kann von allen Mitgliedsverbänden und –gruppen sowie sonstigen anerkannten Trägern der Jugendhilfe und Schulen im Kreis Segeberg entliehen werden. In Ausnahmefällen kann ihn der Kreisjugendring Segeberg e. V. oder der Ev. Bildungswerk Segeberg sonstigen gemeinnützigen Trägern im Kreisgebiet oder sonstigen Trägern der Jugendhilfe zu Verfügung stellen.Die Verleihgebühr für Mitgliedsverbände beträgt 60,00 € pro Nutzungstag, für Nichtmitglieder 120,00 € pro Nutzungstag. Der Riesenkicker inkl. Zusatzmaterials wird in der Regel tageweise ausgeliehen. Der Riesenkicker wird vom Ausleiher selbständig nach Terminabsprache im KJR Segeberg e. V. (04551/3464), Falkenburger Straße 88 in Bad Segeberg abgeholt (dazu sind 3 – 4 Personen nötig sowie zum vereinbarten Termin selbständig zurückgebracht. Der Riesenkicker muss in derselben Form zusammengelegt werden, wie erhalten. Für den Transport des Riesenkickers wird ein VW-Bus, ein großer Kombi oder ähnliches benötigt. Der Riesenkicker darf nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Der Verleihgegenstand wird vom Entleiher beim Empfang auf Unversehrtheit geprüft und durch Unterschrift auf dem Verleihvertrag bestätigt. Offensichtliche Mängel oder Beschädigungen sind dem Verleiher sofort anzuzeigen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Sollte der Verleihgegenstand durch Eigenverschulden beschädigt werden, ist der Entleiher in voller Höhe haftbar. Bei Beschädigungen am Verleihgegenstand der einer Aufsichtspflicht durch den Entleiher unterliegt ist der Entleiher für Beschädigungen und Diebstahl durch Dritte haftbar. Bei Beschädigungen durch Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Entleiher auch für entstehende Entleihausfälle. Bei starker Verschmutzung des Mietgegenstandes wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 25 % des Tagesmietpreises erhoben, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf Ascheplätzen. Die Benutzung des Riesenkickers geschieht auf eigene Gefahr, jegliche Haftung und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Beschädigungen sind dem Verleiher sofort mitzuteilen, wenn das Gerät bei Wiedergabe nicht sofort gesichtet werden kann, hat der Verleiher die Möglichkeit bis zum nächsten Verleih bzw. 14 Tage Zeit eventuelle festgestellte Beschädigungen dem Entleiher in Rechnung zu stellen. Der Entleiher übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Nutzung des Entleihgegenstandes entstehen. Deshalb empfiehlt der Entleiher eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Für fehlendes Zubehör wird der Wiederbeschaffungspreis erhoben. Bei Verlust oder einer Beschädigung eines Gerätes die eine Reparatur nicht mehr zulässt wird der Wiederbeschaffungspreis erhoben.