Das Land gewährt Zuwendungen für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien teilnehmen.
Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden ab 10 bis höchstens 21 Tage gefördert.
Die Kostenbeteiligung der Familien sollte 5,00 € je Jugendferienwerkskind und Tag nicht überschreiten. Die Zuschüsse aus Landesmitteln können pro Ferienwerkskind und Tag bis zu 10,00 € betragen.

Auch die Ferienwerksrichtlinie [71 KB] hat sich nach dem Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 20. Dezember 2006 geändert und kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

Antragsformulare bekommt ihr beim

Kreisjugendring Segeberg
An der Trave 3
23795 Bad Segeberg
04551/3464
e-mail: Info@kjr-se.de

hier müssen die Unterlagen auch eingereicht werden.