Die Juleica berechtigt zur Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Jugendarbeit an bis zu 12 Tagen im Jahr.
Bei ehrenamtlicher Tätigkeit in einer inhaltlich arbeitenden Kinder und Jugendgruppe kann nach einem halben Jahr eine Jugendgruppenleiterenschädigung [127 KB]
von max. 150 € im Jahr besantragt werden.