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Individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit de |
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Merkblatt für individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie [53 KB]
nach den Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kinder und Jugendlichen vom 20. Dezember 2006 [71 KB]
Wer kann Anträge stellen? Familien mit Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein, dieLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III, oder XII bzw.Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, sowieAlleinerziehende,Eltern mit mindestens zwei Kindern / Jugendlichen,kinderreiche Familien,Familien mit schwer behinderten Kindern / Jugendlichen oder Erwachsenen,sofern die regelmäßigen Nettoeinkommen die Einkommensgrenze nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze wird auf 140 % der in Schleswig-Holstein geltenden Sozialhilferegelsätze festgesetzt.
Wo können Anträge gestellt werden? Anträge können Sie beim Kreisjugendring Segeberg e. V., An der Trave 1, 23795 Bad Segeberg stellen. Sie können Ihren Antrag auch über die freien Wohlfahrtsverbände stellen, die Sie dabei gerne beraten und unterstützen. Die Anträge müssen vor Beginn der Ferienmaßnahme gestellt werden.
Wofür können Anträge gestellt werden? Für Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie in Familienferienstätten, die von gemeinnützigen Trägern betrieben werden, auf einem bewirtschafteten, familiengerechten Bauernhof, in Jugendherbergen des Jugendherbergswerks - LV Nordmark, in Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten gemeinnütziger Träger. Die Ferien- und Freizeitmaßnahmen sollen in Schleswig-Holstein durchgeführt werden und nur in begründeten Fällen ist der Aufenthalt bei anderen geeigneten Anbietern, insbesondere bei solchen, die besonders behinderten-, kinder- oder familienfreundliche Angebote vorhalten, möglich.
Was wird bezuschusst? Bezuschusst werden die nachweisbaren und angemessenen Ausgaben für die Übernachtungen und ggf. für die Mahlzeiten, wenn sie von der Ferienstätte bereitet werden. Die individuellen Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie sollen mindestens zehn Tage, höchstens 21 Tage dauern.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten? 1. Antragsformulare können beim Kreisjugendring Segeberg e. V., An der Trave 1, 23795 Bad Segeberg angefordert werden. 2. Nach Auswahl und Rerservierung einer Ferienstätte ist die dem Antrag beigefügte Bestätigung von der Ferienstätte zu unterzeichnen. 3. Der Antrag ist zusammen mit der Bestätigung der Ferienstätte und den entsprechenden Einkommens nachweisen beim Kreisjugendring Segeberg e. V., An der Trave 1, 23795 Bad Segeberg einzureichen.
Wie hoch ist der Zuschuss? Individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie werden pro Tag und teilnehmendem Familienmitglied gefördert. Der Tagessatz kann unterschiedlich hoch sein und hängt von der Anzahl der Anträge ab, da in jedem Jahr nur ein bestimmtes Kontingent an Mitteln zur Verfügung steht. Bitte erfragen Sie Höhe des Zuschusses beim Kreisjugendring Segeberg e. V., An der Trave 1, 23795 Bad Segeberg. Sollten die Ausgaben für die Unterkunft geringer sein als der errechnete Zuschuss, wird nur ein Zuschuss bis zur Höhe der tatsächlichen Ausgaben gewährt.
Weitere wichtige Bestimmungen: Der Zuschuss wird nach Beendigung der Ferienmaßnahme direkt an die Ferieneinrichtung gezahlt.Ihre Eigenbeteiligung zahlen Sie direkt an die Ferieneinrichtung. Der Zuschuss verringert sich entsprechend, wenn Familienmitglieder nicht oder nur eine kürzere Zeit an der Ferienmaßnahme teilnehmen. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und der Ferienstätte und wird durch die Zahlung des Zuschusses an die Ferienstätte nicht beeinflusst. Gegebenenfalls anfallende Ausfall- oder Stornogebühren sind von Ihnen selbst zu tragen. Es wird daher der Abschluss einer Reiserücktritts-/ Reiseabbruchversicherung empfohlen.
Aufenthalte, die keine zuwendungsfähigen Ausgaben verursachen, (z.B. Besuch bei Verwandten) werden nicht gefördert.
Freizeitstättenverzeichnis des Landesjugenringes SH
Katalog Familienurlaub
djh Jugendherbergen
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